News

Hessenfilm und Medien: Neue Förderrichtlinien und kommende Einreichfristen

Die neue Förderrichtlinie der HessenFilm ist online

Gemeinsam mit Branchenvertreter*innen hat die HessenFilm in den vergangenen Monaten intensiv an der Überarbeitung der Förderrichtlinien gearbeitet, um diese noch stärker an den Bedürfnissen der Branche auszurichten.

Die Neuerungen umfassen unter anderem:

  • eine Kinoinvestitionsförderung und eine Entwicklungsförderung für audiovisuelle Inhalte.
  • Damit sich der Standort strukturell und ökonomisch nachhaltig entwickeln kann, wird die Einhaltung sozialer Mindeststandards und Tariflöhne als auch die umweltschonenden und klimafreundlichen Aspekte eines Projekts beachtet.
  • In der neuen Fassung werden nun zudem Dokumentarfilme und Serienkonzepte explizit für die Stoffentwicklung erwähnt.

Sämtliche Änderungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Die bis Ende 2021 gültige und ab sofort in Kraft gesetzte Filmförderrichtlinie steht zum Download bereit:

https://www.hessenfilm.de/fileadmin/data/download_f%C3%B6rderung/neue-foerderung2017/HessenFilm_Filmf%C3%B6rderrichtlinie_Stand_17-05-19.pdf

Quelle: HessenFilm und Medien GmbH

Und die nächsten Einreichfristen sind:

Abspielförderung                    → 1. – 15. August 2019

Hochschulabschlussfilme      → 3. – 17. September 2019

Gremium 1 & 2                       → 1. – 15. Oktober 2019

Ausführliche Infos auf der Webseite von HessenFilm https://www.hessenfilm.de/foerderung/foerderung-uebersicht.html

Ihr Kontakt im Filmbüro

null