Die neue Förderrichtlinie der HessenFilm ist online
Gemeinsam mit Branchenvertreter*innen hat die HessenFilm in den vergangenen Monaten intensiv an der Überarbeitung der Förderrichtlinien gearbeitet, um diese noch stärker an den Bedürfnissen der Branche auszurichten.
Die Neuerungen umfassen unter anderem:
- eine Kinoinvestitionsförderung und eine Entwicklungsförderung für audiovisuelle Inhalte.
- Damit sich der Standort strukturell und ökonomisch nachhaltig entwickeln kann, wird die Einhaltung sozialer Mindeststandards und Tariflöhne als auch die umweltschonenden und klimafreundlichen Aspekte eines Projekts beachtet.
- In der neuen Fassung werden nun zudem Dokumentarfilme und Serienkonzepte explizit für die Stoffentwicklung erwähnt.
Sämtliche Änderungen sind der Richtlinie zu entnehmen. Die bis Ende 2021 gültige und ab sofort in Kraft gesetzte Filmförderrichtlinie steht zum Download bereit:
Quelle: HessenFilm und Medien GmbH
Und die nächsten Einreichfristen sind:
Abspielförderung → 1. – 15. August 2019
Hochschulabschlussfilme → 3. – 17. September 2019
Gremium 1 & 2 → 1. – 15. Oktober 2019
Ausführliche Infos auf der Webseite von HessenFilm https://www.hessenfilm.de/foerderung/foerderung-uebersicht.html