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Neues Merkblatt zur Kinoinvesitionsförderung

Seit dem letzten Jahr gibt es in Hessen eine Investitionsförderung für Kinos. Jetzt gibt es erfreulicherweise verbesserte Konditionen für kleine Kinos, siehe das gerade in Kraft getretene neue Merkblatt hier online abrufbar

Wesentliche Neuerung: Neben der bisher üblichen „bis zu 50%-Förderung“ können „in begründeten Ausnahmen Kinos mit (i.d.R.) bis zu 2 Sälen maximal 80% Zuschuss beantragen.“
Hier und beim Punkt „Antragsberechtigung“ findet sich der Zusatz „in der Regel“. Daher sind Kinos, die an der einen oder anderen Stelle von den Anforderungen abweichen, grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Wir hoffen sehr, dass die Neuregelungen helfen, wichtige Maßnahmen in den Kinos umzusetzen und damit die Kinovielfalt in Hessen, insbesondere in den ländlichen Räumen, zu erhalten.
Neben der Hessen Film, bei der vor Antragstellung ein erstes Beratungsgespräch obligatorisch ist, stehen wir für Beratung und Fragen gerne zur Verfügung.

 

 

Ihr Kontakt im Filmbüro

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