In der Pressemeldung vom 3. Juli teilte die Hessische Landesregierung mit, dass die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus weiter gelockert werden.
Diese betreffen insbesondere die Kontaktbeschränkungen bei Veranstaltungen auch in Kinos und Theatern. Ab 6. Juli gilt: „Bei Veranstaltungen wie Messen oder Konzerten sowie in Theatern und Kinos wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben. Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Davon kann beispielsweise in Theatern und Kinos abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, das Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Alltagsmaske vorsieht.“