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Hessen beschließt Soforthilfeprogramm

Der Hessische Wirtschafts- und der Hessische Finanzminister haben dabei zum Ausdruck gebracht, dass Zuschüsse nicht nur an Unternehmen, sondern auch an Soloselbständige sowie Künstlerinnen und Künstler gewährt werden können, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Nähere Infos unter: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfen-fuer-kleine-und-mittelstaendische-unternehmen

Das Regierungspräsidium Kassel ist Adressat für Anträge aus allen Berufsgruppen, ab Montag, 30.3. können dort Anträge online gestellt werden.

Dazu dient der folgende Link:  http://www.rpkshe.de/coronahilfe/

Weitere Ansprechpartner für Beratung und Hilfestellung sind die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern in Wiesbaden, Kassel und Frankfurt.

Darüber hinaus halten wir spezielle Maßnahmen für die Film- und Kinobranche für nötig und stehen dazu im Kontakt mit dem Ministerium und HessenFilm.