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Erinnerung: Hessische Kulturförderprogramm „Innovativ neu eröffnen“

Seit Anfang Juli läuft das hessische Förderprogramm „Innovativ neu eröffnen“, mit einer Fördermöglichkeit von 18.000 € pro Einrichtung, das sich an die hessischen Kultureinrichtungen und damit auch an die Kinos wendet.

Die Richtlinien, Fragen/Antworten und das Antragsformular sind und dem jeweiligen Link als pdf zu finden….

Folgende wichtige bzw. erläuternde Infos dazu haben wir hier zusammengestellt:

  • Es handelt sich um „Billigkeitsleistungen“, um die finanzielle Not zu mildern: hierbei spricht man nicht von Zuwendungen/Zuschüssen, aber wie bei diesen gilt: die Mittel müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn sie zweckentsprechend verwendet werden.
  • Ein Träger kann für mehrere Kultureinrichtungen und Spielstätten jeweils einen Antrag stellen.
  • Kultureinrichtungen und Spielstätten mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft, wie z.B Kommunen, sind nicht antragsberechtigt.
  • Billigkeitsleistungen können zusätzlich zu bereits bewilligten Förderungen/Zuwendungen oder anderen Billigkeitsleistungen von Bund und Land gewährt werden. Im Antrag ist zu versichern, dass die gesamten Zuwendungen und Billigkeitsleistungen der öffentlichen Hand die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen, sprich, man darf Maßnahmen natürlich nicht doppelt kalkulieren.
  • Die in Frage kommenden Maßnahmenbereiche sind in den Richtlinien beschrieben, es geht nicht um Liquiditätsengpässe, sondern vor allem um Maßnahmen der Neu- bzw. Wiedereröffnung seit 13. März 2020.
  • „personeller Mehraufwand (intern und extern)“: entstehende Personal-Mehrkosten, ob von eigener Seite (auch in Anstellung) oder durch extern Beauftragte, werden anerkannt, sofern sie unmittelbar als Corona-bedingter Mehraufwand darstellbar und vor allem im Falle einer späteren Prüfung nachweisbar sind.
  • Die Billigkeitsleistung von bis zu 18.000 € wird in einer Rate ausbezahlt, es sind keine Prüfgebühren zu kalkulieren und sie werden auch nicht in die Fördersumme gerechnet.

Weitere ausführliche Infos findet man unter:

https://wissenschaft.hessen.de/foerderung/kulturfoerderung/corona-kulturpaket/phase-3-innovativ-neu-eroeffnen

Foto: © Pexels auf Pixabay