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Neue Corona-Schutzverordnung in Hessen ab 16. September 2021

Ab dem 16. September gilt in Hessen eine neue Corona-Schutzverordnung. Wir haben die wichtigsten Punkte in Sachen Veranstaltungsregeln kurz für Sie zusammengefasst.

Veranstalter*innen von Events mit mehr als 25 Teilnehmenden steht nun offen, ob sie ein 2- oder 3G-Konzept verfolgen wollen. Bei Einlass nach 2G-Regeln dürfen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen. Entsprechend entfallen alle Corona-Regeln wie Maskenpflicht und einzuhaltende Abstände. Nach 3G-Regelungen dürfen weiterhin auch Negativgetestete Veranstaltungen besuchen. Es liegt also an den Kulturveranstalter*innen, an der 3G-Regel festzuhalten, damit auch Getestete einzubeziehen und durch die Beibehaltung der Masken- und Abstandsregeln auch für Geimpfte und Genesene maximalen Schutz zu gewährleisten.

Dann gilt bei Veranstaltungen bis 500 Personen im Innenraum Maskenpflicht bis zum Platz, ein Abstands- und Hygienekonzept muss vorliegen. Veranstaltungen ab 500 Personen müssen vom Gesundheitsamt genehmigt werden. Für Veranstaltungen im Freien gilt eine Maskenpflicht in Gedrängesituationen, ein Abstands- und Hygienekonzept muss vorhanden sein. Hier Bedarf es erst ab 1000 Personen einer Genehmigung durch das Gesundheitsamt. Alle Veranstaltungsregeln auf einen Blick hier, alle Neuregelungen der Corona-Schutzverordnung hier.

(Quelle: Hessische Landesregierung, Grafik: © Hessische Landesregierung)