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Hessens Filmförderung wird mit neu strukturiertem Etat flexibler und attraktiver

Wiesbaden. Die Filmförderung in Hessen soll attraktiver werden. Dafür will die Landesregierung im Haushalt 2022 mit einem neu strukturierten Förderetat die Voraussetzungen schaffen, wie sie heute bekannt gab.

Fördertöpfe für „kleine“ und „große“ Filme werden zusammengeführt

Insbesondere werden zwei bisher getrennte Fördertöpfe zusammengeführt und Darlehen, die bisher vom Land lediglich verbürgt werden (Bürgschaftsmittel), künftig aus Landesmitteln durch die HessenFilm und Medien GmbH vergeben. Dadurch fallen Nachteile für die Antragstellenden aus der Filmbranche wie Zinsen weg. Auch werden durch die Auswertung erzielte Erlöse künftig an die Filmförderung zurückfließen und somit neuen Produktionsförderungen zugutekommen. Das Film -und Kinobüro Hessen begrüßt die Umwandlung der Bürgschafts- in Haushaltsmittel. Diese von der Branche seit vielen Jahren geforderte Maßnahme schafft deutlich bessere Voraussetzungen zur Förderung der Filmkultur in Hessen.

Meilenstein der den Produktionsstandort Hessen stärkt

Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn betont, dass die vorgesehenen Änderungen zur Stärkung der Position Hessens als internationalen Produktionsstandort beitragen werden. Für Anna Schoeppe, Geschäftsführerin der HessenFilm, stellt die Zusammenführung der beiden Filmförderungsetats einen Meilenstein dar. Die gewonnene Flexibilität wolle die HessenFilm vor allem nutzen, um die Projektentwicklung zu stärken und der Branche noch passgenauere Förderinstrumente anzubieten. Von Hessen geförderte Projekte sollten darüber hinaus verstärkt für gesellschaftliche Vielfalt und ökologische Nachhaltigkeit stehen.

Projektförderetat soll auf 8,4 Millionen Euro steigen

Insgesamt ist – vorbehaltlich der Beratungen durch den Hessischen Landtag – geplant, dass der Projektförderetat der HessenFilm von rund 4,4 Millionen Euro auf rund 8,4 Millionen Euro steigt. Der größte Effekt entsteht durch die Zusammenführung der beiden Fördertöpfe für „kleine“ Filme mit Herstellungskosten von weniger als 1,5 Millionen Euro und „große“ Filme mit höheren Herstellungskosten (plus 3,3 Millionen Euro). Es handelt sich um eine Umwandlung von durch die WIBank vergebenen, vom Land verbürgten Darlehen in solche, die von der HessenFilm aus Haushaltsmitteln vergeben werden. Außerdem will das Land ab 2022 erneut mehr Mittel für die Filmfestivalförderung (plus 550.000 Euro), das grüne Drehen und den Nachwuchs (plus 100.000 Euro) sowie für Wanderkinos (plus 50.000 Euro) zur Verfügung stellen. Zusammen mit den Mitteln des Hessischen Rundfunks und des ZDF sowie den institutionellen Fördermitteln stehen der HessenFilm und Medien so künftig rund 11,1 Millionen Euro an Gesamtmitteln zur Verfügung.

(Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)