Die Verbände begrüßen die Neuordnung der Filmförderinstrumente:
„Das vorgestellte Gesetzespaket ist ein zukunftsweisender und ausgewogener Entwurf, der veraltete Strukturen endlich grundlegend erneuert. Es ist nicht weniger als der lang angekündigte große Wurf. In einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit ist der Reformentwurf von entscheidender Bedeutung für den Filmstandort Deutschland. Er bietet die Chance, das wirtschaftliche und kulturelle Potenzial der deutschen Filmbranche noch besser zur Entfaltung zu bringen und für die Branche mehr internationale Wettbewerbsfähigkeit und mehr Planbarkeit zu erreichen.
Damit die Reform Ihre volle Kraft schnellstmöglich entfalten und zu einem Boost für den Produktionsstandort Deutschland werden kann, ist es notwendig, dass parallel zum novellierten Filmförderungsgesetz (FFG) auch die weiteren angekündigten Reformvorhaben (Investitionsverpflichtung, Anreizmodell und kulturelle Filmförderung der BKM unter dem Dach der FFA) als kommunizierende Röhren wie angekündigt zeitgleich zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
Im vorgelegten Gesamtpaket kommt dem grundlegend überarbeiteten FFG eine zentrale Bedeutung zu. Der Entwurf nimmt wichtige Weichenstellungen vor, die von den Produktionsunternehmen mehr Risiko einfordern und gleichzeitig künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg stärker belohnen.“