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Soforthilfeprogramm für hessische Kinos – Einreichfrist endet am 8. Mai

Am 24.04. veröffentlichte das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein Soforthilfeprogramm für Kinos.

Insgesamt stehen 500.000 € aus Mitteln der HessenFilm zur Verfügung, siehe dazu die Pressemeldung des Ministeriums unter folgendem Link…
Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite der HessenFilm…
Noch bis zum 8. Mai sind Einreichungen nach vorheriger telefonischer Beratung möglich!
Die Soforthilfe umfasst u.a. Unterstützung für Miet-, Neben- und Personalkosten, auch Marketingmaßnahmen und Instandhaltung zählen zu den förderfähigen Positionen. Das Programm ergänzt die bereits existierenden Hilfsprogramme. Bedeutet, dass im Rahmen der Antragsstellung für diese Soforthilfe muss dargestellt werden, das alle anderen Hilfsmaßnahmen und ggf. Entschädigungsleistungen auf Bundes- und Länderebene ausgeschöpft wurden oder nicht greifen.Wir möchten das aktuelle Programm zum Anlass nehmen, um eine Einschätzung zur Situation in den hessischen Kinos zu erhalten. Dazu haben wir folgende Fragen, um deren Beantwortung wir Sie bitten möchten:

  1. Wie bedrohlich ist die aktuelle Situation für Sie in wirtschaftlicher Hinsicht? Wie schätzen Sie, wird sich Ihre Situation in den kommenden Monaten, im gesamten Jahr 2020 entwickeln?
  2. Welche Hilfsprogramme haben Sie bisher in Anspruch genommen? Was wurde bewilligt, was wurde nicht bewilligt?
  3. Kann Ihnen die aktuelle Kinosoforthilfe weiterhelfen und wofür planen Sie diese in Anspruch nehmen?
  4. Welche Hilfsmaßnahmen fehlen weiterhin und wären nötig?

Der Erhalt der Kinos und der vielfältigen hessischen Kinolandschaft ist uns besonders in diesen Tagen ein großes Anliegen, wir sind daher sehr an Ihren Rückmeldungen interessiert.