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Soforthilfe für Vereine mit Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“

Bereits am 20.4. teilte Ministerpräsident Volker Bouffier mit, dass ab sofort ein Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ eingerichtet und Vereine bis zu 10.000 Euro Fördergelder beantragen können.

Hessischen Vereinen und Verbänden, die nicht von der öffentlichen Hand getragen werden, können eine Billigkeitsleistung zur Weiterführung der Vereins- bzw Verbandsarbeit nach § 53 LHO erhalten.
Nachgewiesen werden muss eine nicht mehr aus vorhandenen Eigenmitteln (Ansparungen, Rücklagen, Mitgliedsbeiträgen) zu deckenden finanziellen Belastung des Vereins bzw. eines Verbands durch Ausgaben wie z.B.
-Mieten, Betriebskosten (Wasser, Strom, weitere Nebenkosten)
-Instandhaltungen
-Kosten für bereits in Auftrag gegebene und durch die Pandemie abgesagte Projekte (Storno-und Reisekosten, Ausfallhonorare, Werbung, Sachkosten o.ä.)
 
Das gilt für Hessischen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, wie auch für in entsprechenden Verbänden organisierte, nicht institutionell gebundene professionelle Kulturbetriebe und Spielstätten, Festivals sowie in der Laienkultur und in der kulturellen Bildung engagierte Vereine.
 
Die vorgenannten Verbände umfassen: Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und soziokulturellen Zentren in Hessen (LAKS Hessen e.V), Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen (LKB Hessen e.V), Landesjugend Trachtenverband e.V., Hessischer Landestrachtenverband, Hessischer Literaturrat e.V., der Landesmusikrat e.V., Landesverband Professionelle Freie Darstellende Künste e.V., Verband hessischer Amateurtheater e.V.,Landesverband der Jugendkunstschulen in Hessen e.V., Hessischer Museumsverband e.V.und die unter dem Dach der Initiative Hessen Film versammelten Einrichtungen.
 
Alle Infos zur Antragstellung und den Richtlinien sind zu finden auf der Webseite der hessischen Staatskanzlei: