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QueerScope-Kurzfilmförderung | Einreichfrist 18.03.2019

QueerScope – Verband der unabhängigen queeren Filmfestivals in Deutschland e.V., ermöglicht Filmschaffenden die Produktion von queer-thematischen Kurzfilmen im Rahmen des QueerScope-Kurzfilmförderfonds.
Es werden innovative queere Projekte für Kurzfilme mit einer Spielzeit bis zu maximal 30 Minuten gefördert. Das Kino muss hierfür als Projektabspielort vorgesehen sein (d.h. keine Kurzfilme mit seriellem Charakter, Videoinstallationen, Kurzfilme mit werbendem Charakter (Imagefilme), kein VR).
Bewerbungsberechtigt:
• Filmschaffende mit Wohnsitz in Deutschland
Ausschreibungsunterlagen:
• nur elektronische Bewerbungen (PDFs)
• Anschreiben mit Kontaktdaten, beantragte Fördersumme (bis maximal
2.000,- Euro) mit Motivation/Begründung für das queer-thematische Projekt
(1 Seite)
• inhaltliche Kurzdarstellung/Exposé inkl. Logline, Beschreibung der Figuren/Protagonist*innen (bis zu 3 Seiten)
• Kalkulation (1 Seite)
• Kurzbiografie/Filmografie (1 Seite)
Die Projekte werden einer Jury bestehend aus Mitgliedern mit queerem Hintergrund aus der deutschen Film- und Kinolandschaft vorgelegt.
Pro Filmschaffende*r kann ein Projekt eingereicht werden.
Fördersummen und Nachweismodalitäten werden projektbezogen festgelegt.
Einsendeschluss: 18.03.2019
Bekanntgabe der Ergebnisse: Ende März 2019
Antragsstellung (auch Fragen und Beratungsbedarf) bitte an den QueerScope-Vorstand unter: vorstand@queerscope.de
Der Kurzfilmfonds ist ein Projekt von QueerScope – Verband der unabhängigen queeren Filmfestivals in Deutschland e.V.

Ihr Kontakt im Filmbüro

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