News

Neue Corona-Regeln in Hessen seit 11.11.2021

Die aktuelle Corona- Entwicklung ist äußerst bedenklich. Wie zu hören ist, beraten dazu in der kommenden Woche Bund und Länder. Seit dem gestrigen Donnerstag, den 11.11., gibt es in Hessen eine neue „Corona-Schutzverordnung“.

Eine Übersicht über die aktuellen Regeln findet sich hier.

Das wichtigste für Veranstalter*innen:

a) Regeln für Veranstaltungen

unter 3G gilt:

  • Drinnen: 3G+-Pflicht (Getestet = PCR-Test) und Maskenpflicht bis zum Platz.
  • Im Freien: 3G-Pflicht (Getestet = Antigen-Test) ab 1.000 Personen, Maskenpflicht im Gedränge.
  • Ab 5.000 Personen: Genehmigungspflicht, max. 10 % der Teilnehmenden dürfen „nur getestet“
  • Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: kein 3G im Freien, im Innenbereich 3G+.
  • Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte.

Geimpfte und Genesene werden bei Veranstaltungen mit Personenbegrenzungen nicht mitgezählt und sind von der Testpflicht befreit.

Weiterhin gilt die Pflicht zum Maske-Tragen und Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln. Keine Quarantänepflicht nach Reisen oder Kontakt zu Infizierten, außer es bestand Kontakt zu einer in Deutschland noch nicht verbreiteten Virusvariante oder Einreise aus einem Virusvariantengebiet.

Wichtigste Änderung für „Veranstaltungen drinnen“ (z. B. in Kinos) ist, dass die 3G-Regel in 3G+ umgewandelt wird: Für Getestete ist ein PCR-Test zwingend erforderlich.

Weiterhin möglich ist die 2G-Option, unter der gilt:

  • Zugang nur für Genesene, Geimpfte, Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit Attest) und ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Voraussetzung: aktueller negativer Corona-Test, z. B. Testheft

bei 2G gilt: keine Maskenpflicht, keine Abstandsregeln, keine Kapazitätsbeschränkungen

b) Regeln für die Arbeitsplätze
  • 3G-Regel, wenn Beschäftigte Kontakt zu externen Kunden haben.
  • Negativnachweis: 2x pro Woche (Antigen-Schnelltest)
  • es gelten die Corona-Arbeitsschutzregeln des Bundes

Die komplette Verordnung mit Auslegungshinweisen findet sich auf der Webseite der Hessischen Landesregierung.

(Quelle & Grafik: Hessische Landesregierung)