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Einreichtermine HessenFilm und Medien im Februar und März

Für folgende Bereiche können im Februar und März bei HessenFilm und Medien Anträge eingereicht werden:

Produktion
Gremium 1: Produktion ab 1,5 Mio. Euro
Gremium 2: Stoff- und Projektentwicklung, Produktion bis 1,5 Mio. Euro, Postproduktion, Verleih & Vertrieb
beide Bereiche Einreichfrist 4. – 18. Februar 2020

Abspielförderung
18. Februar – 3. März 2020

Talent-Paketförderung  
17. März – 31. März 2020

Kinoinvestitionsförderung
18. Februar – 3. März 2020

Beachten Sie die neuen Richtlinien und die Infos & Downloads für Förderanträge. Bei der Online-Antragstellung werden Sie Schritt für Schritt durch das System geleitet. Die Antragsstellung setzt eine vorherige Beratung bei der Förderabteilung der HessenFilm voraus. Bei Fragen zu Anträgen und für Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an die Förderabteilung unter der Telefonnummer 069 – 15 32 404 85.