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Brückenstipendien gehen an den Start

Als Teil des Kulturpakets II vergibt die Hessische Landesregierung über die Hessische Kulturstiftung 3.600 Brückenstipendien in Höhe von 2.500 Euro an freischaffende Künstler:innen. Auch unständig beschäftigte Schauspieler:innen können einen Antrag stellen.

Die Stipendien sollen auch während der Corona-Pandemie die Umsetzung von künstlerischen Projekten ermöglichen. Entsprechend werden sie nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Die Projektanträge für die Stipendien können noch bis zum 23. Juni 2021 gestellt werden. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Hessen, eine Mitgliedschaft in der KSK ist nicht nötig und auch die Staatsangehörigkeiten der Antragstellenden spielen keine Rolle. Nach Beendigung des im Antrag angegebenen Projektzeitraumes muss eine kurze Dokumentation (3.500 Zeichen) abgegeben werden. Alle Informationen rund um den Antrag sowie den Link zum Antragsportal finden Sie hier.