Bewerbungsberechtigt
Filmschaffende mit Wohnsitz in Deutschland
Ausschreibungsunterlagen:
- nur elektronische Bewerbungen (PDFs)
- Anschreiben mit Kontaktdaten, beantragte Fördersumme (bis maximal
2.000,- Euro) mit Motivation/Begründung für das queer-thematische Projekt(1 Seite)
- inhaltliche Kurzdarstellung/Exposé inkl. Logline, Beschreibung der
Figuren/Protagonist*innen (bis zu 3 Seiten)
- Kalkulation (1 Seite)
- Kurzbiografie/Filmografie (1 Seite)
Die Projekte werden einer Jury bestehend aus Mitgliedern mit queerem Hintergrund aus der deutschen Film- und Kinolandschaft vorgelegt. Pro Filmschaffende*r kann ein Projekt eingereicht werden. Fördersummen und Nachweismodalitäten werden projektbezogen festgelegt.
Einsendeschluss: 08.03.2020
Bekanntgabe der Ergebnisse: Ende März 2020
Antragsstellung (auch Fragen und Beratungsbedarf) bitte an das Kurzfilmförderfondsteam unter: kff@queerscope.de
Der Kurzfilmfonds ist ein Projekt von QueerScope – Verband der unabhängigen queeren Filmfestivals in Deutschland e.V.