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Onlinetreffen der hessischen Kinobetreibenden – Die Situation bleibt schwierig

Am 17. März lud das Film- und Kinobüro Hessen (FKBH) die hessischen Kinobetreibenden zum Zoomgespräch über die aktuelle Lage der Kinos ein. Fast 60 Kinomacher:innen folgten der Einladung. Mit dabei waren auch Ulrike Kiesche vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie Anna Schoeppe, Marion Wagner, David Harth und Niklas Nissen von der HessenFilm und Medien GmbH, um sich ebenfalls mit den Betreiber:innen der hessischen Kinos über die vergangenen und kommenden Förderprogramme auszutauschen.

Zunächst ging es um die Projekte des FKBH. Nina Friemann stellte die Bereiche Filmkunst- und Kinderkino sowie hessenfilmtour vor, Meghann Munro „kurz und hessisch“. Ein weiteres Projekt ist das „Nachhaltige Kino“: nach Ostern starten die diesjährigen Aktivitäten. 2021 wird kein Preis vergeben, da es sich um ein biennales Event handelt, dafür steht individuelle Beratung im Vordergrund.

Anschließend wurde Bilanz gezogen: Ein Jahr Pandemie bedeutet 90 % Umsatzrückgang bei den darstellenden Künsten und Arbeitsplatzverlust für zahlreiche MitarbeiterInnen. Viele Kinos leben aktuell nur von Ersparnissen. Um auf diese prekäre Lage aufmerksam zu machen, wurden viele kreativen Ideen umgesetzt, wie beispielsweise die Aktion „Kino leuchtet“ oder jüngst die Social-Media-Kampagne „#HessenMachtKino“, die die hessischen Kinos und ihre Mitarbeitenden vorstellt.

Großes Thema waren selbstverständlich die aktuellen Aussichten auf eine mögliche Öffnung der Kinos sowie die Bedingungen, unter denen diese pandemiekonform und möglichst ansteckungssicher durchgeführt werden könnte. Zur Sprache kam hier unter anderem die Problematik der Lüftungsanlangen. Laut einer Umfrage der AG Kino verfügten von 200 befragten Kinos zwar mehr als zwei Drittel über Lüftungsanlagen, die mit 100 Prozent Außenluft betrieben werden können, wie es vom Bundesumweltamt für eine coronakonforme Öffnung vorgeschrieben ist. Allerdings ist unklar, wie viele dieser Anlagen über Wärmerückgewinnung verfügen, welche Voraussetzung dafür ist, auch bei Außentemperaturen von unter 20°C ausschließlich mit Frischluft zu lüften. Weiterhin ist noch ungeklärt, welche Aufrüstungsmaßnahmen bei anderen Lüftungssystemen für eine Öffnung der Kinos zulässig sein werden.

Ein Teil der Kinobetreibenden sprach sich dagegen aus, die Kinos in die Durchführung der bei einer Öffnung möglicherweise nötigen Corona-Schnelltests einzubinden. Reges Interesse galt daher dem Tübinger Modellprojekt: Zentrale und kostenlose Schnelltestzentren vergeben an negativ getestete Personen ein „Tagesticket“ mit dem sie 24 Stunden lang shoppen und kulturelle Einrichtungen – auch Kinos – besuchen dürfen.

Wann eine Öffnung der hessischen Kinos überhaupt in Erwägung gezogen werden kann, ist angesichts der derzeit drastisch steigenden Fallzahlen nicht abzusehen. (In Hessen liegt die Inzidenz bereits über 100 – ab diesem Wert soll die Notbremse in Kraft treten und alle Lockerungen zurückgenommen werden.)

Aufgrund dieser eher düsteren Aussichten und den bei möglichen Öffnungen reduzierten Publikumszahlen zum Zwecke der Ansteckungsrisikominimierung, bleiben Hilfen von Bund und Ländern weiterhin sehr wichtig. Seitens des Bundes gab es für die Kinos eine Neuauflage des Zukunftsprogramms I, die allerdings sehr schnell ausgeschöpft war. Eine weitere für die Wiedereröffnung vorgesehene Hilfe ist das Zukunftsprogramm III. Hinzu kommen Angebote des Landes, wie im Vorjahr mit der „Kinohilfe“ und dem Programm „Innovativ öffnen“, im Rahmen des Corona-Kulturpakets II. Das Land und die HessenFilm arbeiten derzeit an der Vergaberichtlinie für die Förderungen der Liquiditätssicherung kultureller Einrichtungen, die für die Kinos essenziell ist. Ziel ist es, dass die hessischen Fördergelder die Mittel des Bundes ergänzen und so funktionieren, dass sie nicht angerechnet und evtl. zurückgezahlt werden müssen.

Eine weitere Säule des Kulturpaket II, die für die Kinobetreiber:innen relevant ist, stellt die Open-Air-Förderung dar. Hier geht es vor allem um die Durchführung von Freiluftfilmvorführungen. Wichtig ist, dass an jeder Veranstaltung ein Kino beteiligt ist, damit die Erlöse den Lichtspieltheatern zugutekommen und sie beim Publikum sichtbar bleiben. Mit der Organisation und Umsetzung soll das FKBH beauftragt werden. Aber auch die Anschaffung von Open-Air-Kino-Technik soll gefördert werden, die Vergabe liegt hier bei der HessenFilm. Wie bei vorangegangen Investitionsförderungen ist dabei ein Eigenanteil von 20 Prozent vorgesehen.