Ein neues FFG wurde beschlossen, kurz vor Jahresende nahm es die Hürden von Bundestag und Bundesrat.
Es ist ein erstes und alles andere als zufriedenstellendes Ergebnis und noch lange kein „großer Wurf“. Dies wäre es z. B. gewesen, wenn die Mittel für wirtschaftliche und kulturelle Zwecke künftig gleichmäßig verteilt werden würden, wie die IZKF, ein Zusammenschluss von Filmverbänden, schon lange fordert. Stattdessen wird einer auf wirtschaftlichem Erfolg basierenden, produktionszentrierten Förderung der Rücken gestärkt. Doch selbst dies bleibt stümperhaft, da mit dem Steueranreizmodell und der Investitionsverpflichtung zwei essenzielle Säulen fehlen.
Von einem ganzheitlichen Ansatz, der Produktion, Verleih und Kinos gleichermaßen beinhaltet, auf innovative und mutige Kinofilme setzt und auch die Herausbringung von Filmen stärkt, ist nichts zu sehen. Auch der für eine förderpolitische Neuausrichtung vorgesehene „Beirat für Chancengleichheit und Vielfalt“ fand nicht den Weg ins FFG. Da durch das Ampelende die Haushaltsmittel des BKM fehlen, ist ungewiss, wann und in welchem Umfang „nachgebessert“ werden kann.
Besonders für Kinos und Verleih ist eine unbefriedigende Situation entstanden. Die erhoffte Fortsetzung des erfolgreichen „Zukunftsprogramm Kino“ wird es vorerst nicht geben. Der Druck auf die Länderförderungen wird wachsen, obwohl gerade hier die finanziellen Spielräume enger werden, wie man u. a. in Hessen sieht.
Das neue FFG in den Medien
Taz.de – „Der Film ist gesichert, die Vielfalt nicht“ von Derya Türkmen
Epd.de – „Wo bleibt die Reform?“ von Rudolf Worschech
Prorammkino.de – Neues FFG verabschiedet – AG Kino mahnt: „Kinos dürfen nicht vergessen werden!“