Allgemein

Kinos in der Pandemie: Sitzordnungen und Auslastung

Die folgende Info seitens des Landes zu den aktuellen Abstandsregeln in Hessen möchten wir Ihnen weiterreichen:
Es ist sowohl das einfache als auch das doppelte Schachbrettmuster zulässig. Das Schachbrettmuster ist nur ein Beispiel für eine aufgelockerte Sitzordnung. Ein bestimmtes Muster ist nicht vorgegeben. In § 5 CoSchuV, der Abstands- und Hygienekonzepte regelt, wurden alternative Möglichkeiten der Schutzmaßnahmen ermöglicht. Dies kann dann auch bedeuten, dass die Abstandsregeln, wenn anderen Maßnahmen getroffen werden können (z.B. zusätzliche Vorlage eines negativen Tests) und diese durch das Gesundheitsamt Zustimmung finden, unterschritten werden können. Dies könnte dann auch zu einer Erhöhung der Auslastung führen, wenn die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und die abgestimmten Konzepte dies abbilden.“

Es würde uns interessieren, welche Erfahrungen es mit den Gesundheitsämtern gibt, die, wie es hier heißt, für die Zustimmung zu den jeweiligen Maßnahmen notwendig sind. Über Ihre Rückmeldung per Mail zum Neustart, auch zu anderen aktuellen Punkten wie den Hilfs- und Förderprogrammen und Erfahrungen mit Filmverleihen, würden wir uns freuen.