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Hessen-Bonus: Land Hessen startet Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen

Veranstalter*innen, deren kulturelle Veranstaltungen im Juni aufgrund der geltenden Corona-Auflagen nur mit verminderter Teilnehmerzahl stattfinden konnten oder ausgefallen sind, können ab sofort die Wirtschaftlichkeitshilfe Hessen-Bonus beantragen.

Das Land Hessen hat dieses Hilfsprogramm aus dem zweiten Kulturpaket aufgelegt, um die Finanzierungslücke des Bundesprogramms Sonderfonds für Kulturveranstaltungen zu schließen, die durch deren späteren Start entstanden ist. Veranstalter*innen, die im Monat Juni in Hessen größere kulturelle Events geplant hatten und von Kapazitätseinschränkungen sowie Ausfällen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen waren, sollen rückwirkend einen finanziellen Ausgleich erhalten.

Antragsberechtigt sind jene Kulturveranstalter*innen, deren Veranstaltungen in Hessen im Verlauf des Juni 2021 stattgefunden und die ihre Publikumskapazitäten aufgrund der aktuellen Hygieneauflagen auf 500 Personen reduziert haben. Ebenso können ausgefallene Kulturveranstaltungen kompensiert werden. Dazu zählen etwa Aufführungen der darstellenden Künste, Konzerte, Filmvorführungen, Lesungen, Festivals und Sonderveranstaltungen aller Kultursparten.

Bei Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen unter Pandemiebedingungen werden die Einnahmen aus den verkauften Tickets verdoppelt. Wenn sich die Besucherzahl durch die Pandemie-Auflagen auf weniger als 25 Prozent der möglichen Kapazität einer Spielstätte reduziert hat, werden die Einnahmen verdreifacht. Die Kompensation wird bei der Höhe der Veranstaltungskosten plus einer Organisationspauschale von zehn Prozent gedeckelt.

Eine Antragstellung ist bis spätestens sechzehn Wochen nach Veranstaltungsdatum möglich. Für die Antragstellung zum Hessen-Bonus gelten dieselben Konditionen wie zum Bundesprogramm. Ausgeschlossen von einer zusätzlichen Förderung sind lediglich Programmbestandteile, die bereits Mittel des Programms „Ins Freie!“ aus dem Kulturpaket des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst erhalten haben.

Die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC) ist die Antragsprüfstelle und für sämtliche Kommunikation mit den Fördernehmenden als auch für die Antragsprüfung sowie die Zahlungsmodalitäten zuständig. Die HessenFilm und Medien fungiert als Bewilligungsstelle des Hessen-Bonus und stellt Interessierten und potenziellen Antragstellenden weiterführende Informationen und Antragsunterlagen auf ihrer Website bereit: https://www.hessenfilm.de/foerderung/foerderbereiche/hessen-bonus.html

Alle Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/sonderfondskulturveranstaltung-1917654

Alle Informationen zu den Hilfsprogrammen des Landes für die Kultur auf https://wissenschaft.hessen.de/kulturpaket2

Quelle: HessenFilm und Medien