Seit 1. Juli 2025 gilt der Tarifvertrag zur betrieblichen Altersversorgung (TV bAV) für Filmschaffende. Er schafft erstmals einen verbindlichen Anspruch auf eine zusätzliche Altersvorsorge in der Filmbranche.
Mit dem TV bAV wurde eine branchenweite Regelung geschaffen, die die Altersvorsorge vieler freier und projektbezogen beschäftigter Filmschaffender stärkt. Tarifgebundene Produktionsunternehmen sind seither verpflichtet, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anzubieten. Die praktische Umsetzung erfolgt über die Pensionskasse Rundfunk (PKR). Das flexible PKR-Modell wird seit Jahrzehnten in der deutschen Film- und Fernsehbranche genutzt. Die Abwicklung erfolgt einfach über den Arbeitsvertrag und ist durch Entgeltumwandlung steuerlich begünstigt. Beschäftigte zahlen mindestens 4 % ihres Honorars (optional bis 8 %), der Arbeitgeber steuert 4 % bei.
In diesem Q&A werden Fragen zum TV bAV und der PKR beantwortet.
Seit 1971 organisiert die PKR die betriebliche Altersversorgung von Filmschaffenden. Die PKR ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert. Das bedeutet: Es gibt keine externen Anteilseigner oder Vertriebsprovisionen. Die Beiträge fließen – abgesehen von geringen Verwaltungskosten – direkt in die Altersvorsorge der Mitglieder.
Mehr erfahren:
- Informiert euch über eure individuellen Möglichkeiten: de/tarifvertrag-bav
- Schaut euch die Infoveranstaltung on demand an: de/info-filmschaffende-on-demand
- Ladet euch Informationsmaterial herunter: de/downloads
- Nutzt die FAQ der PKR: de/faq
- Schaut euch den Annex zum Arbeitsvertrag an: de/musterregelung
- Nehmt Kontakt mit dem PKR-Team auf: per E-Mail an mail@pkr.de oder telefonisch unter 069 155-4100
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