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Eine Perspektive für die hessischen Kinos – mit und ohne Open-Air

Angesichts der sinkenden Inzidenzzahlen veröffentlichte die hessische Landesregierung bereits am 12. Mai einen zweistufigen Plan für die Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Seit gestern liegen nun auch die Auslegehinweise vor. Endlich gibt es eine Perspektive für die Kinos.

Stufe 1 des Stufenplans tritt ein, wenn die Inzidenz im betreffenden Kreis 5 Tage lang unter 100 liegt. Während der Publikumsverkehr in den Innenräumen von Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos und ähnliche Einrichtungen in Stufe 1 noch untersagt ist, dürfen Kulturveranstaltungen im Freien unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen mit bis zu 100 (ungeimpften) Teilnehmenden stattfinden, geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt. Ungeimpfte Personen müssen in Stufe 1 auch bei Open-Air-Vorstellungen einen negatives Testergebnis nachweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist.

Die zweite Stufe des Öffnungsplans tritt in Kraft, wenn der Inzidenzwert entweder weitere 14 Tage unter 100 liegt oder aber fünf Tage lang stabil unter 50. Ab diesem Zeitpunkt sind bei Open-Air-Veranstaltungen bis zu 200 ungeimpfte Personen im Publikum erlaubt und auch in Innenräumen dürfen wieder Veranstaltungen mit bis zu 100 ungeimpften Teilnehmenden stattfinden. Das bedeutet, auch die Kinos dürfen wieder öffnen! Selbstverständlich weiterhin unter Auflagen. Hierzu gehört (für Ungeimpfte) der Nachweis eines negativen Corona-Tests. Bei Open-Air-Veranstaltungen entfällt die Testpflicht, Tests werden jedoch weiterhin dringend empfohlen.

Nach wie vor müssen sowohl unter freiem Himmel als auch im Innenraum die Kontaktdaten der Anwesenden aufgenommen, Abstände eingehalten und medizinische Masken getragen werden. In Innenräumen muss zudem ein „geeignetes Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Lüftung, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen umgesetzt“, sowie Hinweise auf die geltenden Hygiene-Maßnahmen gut sichtbar angebracht sein. Für die genauen Vorschriften sollten sich Veranstalter:innen und Kinobetreibende an die örtlichen Gesundheitsämter wenden.

Eine Liste der Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen mit aktuellen Inzidenzwerten und den geltenden Regelungen finden Sie hier.

Bild: © Hessische Landesregierung