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Corona-Hilfen & mehr: Unterstützungen für die hessische Film- und Kinobranche

Noch immer hat der Kulturbetrieb unter der Corona-Pandemie zu leiden. Hier ein kurzer Überblick über die aktuellen, auf der Webseite der Kulturberatung Hessen für den Bereich „Film“ gelisteten Hilfsprogramme sowie die Ausfallfonds der FFA:

Neustart Kultur – Förderbereich Verleih und Vertrieb: Programm für Verleihe und Vertriebe mit Sitz oder Niederlassung(en) in Deutschland. „Gegenstand der Förderung sind der Verleih im Inland und der Vertrieb im Ausland von Kinofilmen (im Sinne der §§ 41 bis 48 FFG).“ Die Antragsfrist wurde bis 31.12.2022 verlängert und die Fördergrundsätze geändert.

Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Die Wirtschaftlichkeitshilfe (Veranstaltungen bis 2.000 Teilnehmende) und die Ausfallabsicherung (Veranstaltungen ab 2.001 Teilnehmende) decken das Risiko von Corona-bedingten (Teil-)Absagen und Verschiebungen ab. Die Unterstützung durch den Sonderfonds kann nur durch private Veranstalter*innen beantragt werden (kommunale Kinos sind hiervon also ausgeschlossen). Aktuelle Neuerungen sind: Bei Verschiebungen kann der Ersatztermin nun außerhalb des Förderzeitraums liegen. Liegt er innerhalb des Zeitraums kann er erneut beim Sonderfonds registriert werden. Die bei den Verschiebungen anfallenden Kosten können zu 90 Prozent erstattet werden. Marketingkosten für verschobene und abgesagte Veranstaltungen werden nun zu 50 Prozent anerkannt. Derzeit geht der Förderungszeitraum der Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31.03.2022, über eine Verlängerung wird verhandelt. Die Ausfallabsicherung (ab 2.001 Teilnehmenden) läuft noch bis 31.12.2022. Alle aktuellen Informationen und Regelungen zu den Konditionen, der Registrierung der Veranstaltungen und der Antragstellung sind in den FAQ zu finden.

Ausfallfonds von Bund und Ländern (Kino & High-End-Serien): „Der Ausfallfonds erfasst sowohl personenbezogene Risiken wie eine Covid19-Erkrankung, eine Quarantäneanordnung bei Crew und Cast, als auch infrastrukturelle Risiken wie einen behördlich angeordneten Lockdown. (…) Der Ausfallfonds deckt die letzten vier Wochen der PreProduction-Phase und die Dreharbeiten von zum Ausfallfonds angemeldeten Produktionen im Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 ab.“ (FFA)

Ausfallfonds II der Bundesländer (TV-Produktion): „Nach der Verlängerung können grundsätzlich Schäden, die bis zum 30. Juni 2022 während der Risikophase einer Produktion entstehen, durch den Ausfallfonds II ausgeglichen werden. Die Risikophase umfasst die letzten vier Wochen der PreProduction und den originären Dreh. Es werden Leistungen für Produktionen gewährt, die ab dem 01.11.2020 in die Risikophase eingetreten sind.“ (FFA)

Neustarthilfe Plus: „Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021.“ Anträge können noch bis zum 31.03.2022 gestellt werden.

Überbrückungshilfe III Plus: Ausgleich von Umsatzeinbußen im Zuge der Corona-Pandemie. Förderfähig sind Fixkosten (ausschließlich des Unternehmer*innenlohns) für höchstens sechs Monate zwischen Juli 2021 und Dezember 2021 sowie Kosten für ausgefallene Veranstaltungen im Zeitraum von März bis Dezember 2020. Die Antragsfrist wurde bis zum 31.03.2022 verlängert, auch Änderungsanträge sind bis zu diesem Zeitpunkt möglich.

Überbrückungshilfe IV: „Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat im Zeitraum Januar bis März 2022, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019. (…) Unternehmen, die im Zeitraum 1. bis 31. Januar 2022 wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Einschränkungen wie zum Beispiel der 3G- oder 2G-Regel oder vergleichbarer Maßnahmen (Verbot touristischer Übernachtungen, Sperrstundenregelungen) ihre Öffnungszeiten stark reduzieren oder freiwillig schließen, weil eine Aufrechterhaltung des Betriebs unwirtschaftliche wäre, sind antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe IV.“ Anträge können bis 30. April NUR über prüfende Dritte gestellt werden.

Aktion Kulturallianzen 2022: Gefördert werden kleinere regionale kulturelle Projekte gemeinnütziger Organisationen, an denen vor allem Kinder und Jugendliche beteiligt sind. Die Anträge können ganzjährig gestellt werden, die Höchstfördersumme beträgt 2.250 €.

Bund – Digital jetzt: Unterstützungsprogramm für die Digitalisierung mittelständischer Betriebe mit 3 bis 499 Beschäftigten. Das Programm läuft bis Ende 2023, die Höchstfördersumme pro Unternehmen beträgt 50.000, wobei jeweils nur ein Prozentsatz der Kosten für digitale Technologien und Weiterbildungen übernommen wird. Dieser liegt aktuell bei 40 % für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, bei 35 % für solche mit bis zu 250 Beschäftigten und bei 30 % für den Rest.

Fonds Soziokultur 2022 – Allgemeine Projektförderung: Der Fonds fördert kulturelle Projekte vor allem mit aktiver Beteiligung durch Laien. Auch auf die Wahl eines gesellschaftspolitischen Themas/die Beschäftigung mit sozialen Fragestellungen wird bei der Auswahl Wert gelegt. Die Antragsfristen enden zum 02.05. und 02.11.

Kulturstiftung des Bundes – Allgemeine Projektförderung: Förderung nicht-kommerzieller kultureller Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen (z. B. auch Ausstellungen und Aufführungen) vor allem mit besonderer Bedeutung für den künstlerischen oder gesellschaftlichen Diskurs. Die Mindestantragshöhe beträgt 50.000 €, die nächste Antragsfrist endet am 31.07.2022.

Kulturstiftung des Bundes – TURN2: „Gegenstand der Förderung sind [nicht-kommerzielle] künstlerische Projekte, die einen innovativen Beitrag zur Auseinandersetzung mit dem zeitgenössischen künstlerischen und kulturellen Schaffen in afrikanischen Ländern erwarten lassen und von hoher künstlerischer Qualität sind.“ Antragsschluss ist der 01. März 2022.

WI Bank – Mikrodarlehen: Ein Kredit der Landesbank für natürliche Personen und freischaffend Tätige, die ihrem Unternehmen/ihrer Tätigkeit noch nicht länger als fünf Jahre in Vollzeit nachgehen. Er kann für Investitionen und Betriebsmittel beantragt werden. Anträge können ganzjährig bei der WI Bank gestellt werden.

WI Bank – Mikroliquidität: Ebenfalls ein Kredit, der sich wie das Mikrodarlehen an natürliche Personen, die unternehmerisch oder freischaffend tätig sind, richtet. Dieser dient im Kontrast allerdings der Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen. Anträge können ganzjährig bei der WI Bank gestellt werden.

Härtefallfazilität: Richtet sich an diejenigen Personen, Unternehmen und nicht-öffentlichen Personen, die aufgrund der Corona-Pandemie an den Rand der Existenznot geraten sind, aber durch die anderen Programme nicht unterstützt werden konnten. Anträge können bis 31.12.2022 gestellt werden, ab einer Höhe von 5.000 € nur durch einen prüfenden Dritten.

Alle Informationen ausschließlich denen zu den Ausfallfonds sowie zum Sonderfonds Kulturveranstaltungen stammen von der Webseite der Kulturberatung Hessen. Für persönliche Beratungen vereinbaren Sie bitte per Mail einen Termin mit Alexander Mühlenburg, der im Auftrag des Filmhaus Frankfurt, der Initiative Hessen Film und des Film- und Kinobüros die Beratung der hessischen Filmbranche übernommen hat.

(Bild: Markus Winkler/pixabay)